Europäisches Recht setzt sich bei der Vergabe deutscher Bauvorhaben immer weiter durch.
Ein handhabbares Buch, das sich der Werner Verlag und Herausgeber auf 285 Seiten Taschenbuch ausgedacht haben. Auf dem Gebiet der Rechtsberatungen tummelt sich ein weites Feld, das sich diesem Dienstleistungssektor verschrieben hat. Das baurechtliche Vergaberecht ist streng reglementiert, wer sich auskennt, hat gute Chancen vom Geschäft zu profitieren. Das vorliegende Handbuch wendet sich an Bauingenieure und Architekten, Mitarbeiter von Bauunternehmen und öffentlichen Bauverwaltungen, die mitmischen wollen. Ratgeber in allen Phasen des öffentlichen Bauauftrags will das Buch sein. Daher hält sich die Gliederung nicht an die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) sondern gibt sich praxisorientiert und hält sich an die Reihenfolge eines Bauauftrags: Teil I nimmt dabei überhaupt erst die Vergabe eines Bauauftrags vor, wie dies der Ordnung halber auszusehen hat. Teil II beantwortet Fragen bei der Ausführung des Bauauftrags. Teil III schließt mit der Darstellung einer Reihe an Rechtsschutzmöglichkeiten ab.
Buchumschlag: Werner Verlag
Die Herausgeber blicken auf eine lange Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet bei der Vergabe und Ausführung von Bauaufträgen. Dabei sollen die rechtlichen Stolperfallen und Fußangeln ins Visier genommen werden, gleichwie Möglichkeiten zur Vermeidung unnötiger Fehler aufgezeigt werden. Deshalb sind viele Muster, Checklisten und Praxishinweise im Buch enthalten, die eine schnelle Verwendbarkeit sicher stellen. Veränderungen im Baurecht und im Vergaberecht sind dynamisch angelegt. Dieser stetige Reformprozess wird im VOB kompakt 2008 von Tanja Turner und Wolfgang Trautner inhaltlich verarbeitet. Besonders wird auf die Modernisierung des Vergaberechts vom 03.03.2008 hingewiesen, die sich bei Redaktionsschluß noch im Gesetzgebungsverfahren befunden hat.
Solche Datumsangaben zur Veröffentlichung der Gesetze zeigen wie kurzlebig Handbücher sein können. Wenn das Buch erschienen ist, bestehen bereits wieder Neuerungen. Wer auf Handbücher verzichten will, kommt nicht umhin rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, was wiederum mit erheblichen Kosten für den in Anspruch nehmenden verbunden ist. Im Werner Verlag erscheinen Bücher, die vorwiegend praxisorientiert sind. Das geschieht in Form von Handbüchern und Nachschlagewerken. Deren Inhalte nur schwer zu vermitteln sind, wenn es darum geht mehr als über deren Inhaltsverzeichnis zu berichten und mehr zu sagen, als in Vor- oder Nachwort geschrieben steht.
Deshalb sollen zunächst einmal die jüngsten Veränderungen unter die Lupe genommen werden auf die sich VOB kompakt beruft. Ein Buch das im Oktober 2008 auf den Markt gekommen ist. Letzte Änderungen im deutschen Vergaberecht beruhen im wesentlichen auf dem Gemeinschaftsrecht, wie sie besonders aus den Veröffentlichungen der Europäischen Union hervorgehen.
Überarbeitungen beim normativen Vergaberecht:
Die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) erhielt einen neuen Namen: "Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen" und wurde in der Neufassung vom 12. September 2002 als Beilage 202a im Bundesanzeiger vom 29. Oktober 2002 veröffentlicht. Vor der Umbenennung hieß sie "Verdingungsordnung für Bauleistungen".
Die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) wurde vom 26. August 2002 in der Beilage 203a im Bundesanzeiger vom 30. Oktober 2003 veröffentlicht.
VOB und VOF (Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen) gelten verbindlich für öffentliche Auftraggeber, seit die Neufassung der Vergabeverordnung mit den entsprechend geänderten Verweisungen seit dem 15. Februar 2003 in Kraft getreten ist.
Die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) wurde überarbeitet und der Neufassung vom 5. August 2003 als Beilage 178a im Bundesanzeiger vom 23. September 2003 veröffentlicht.
Die VOB/ A, die VOF und die VOL/A sind zuletzt mit Wirkung zum 01. November 2006 geändert worden. In § 3a ist die neue Vergabeart des "Wettbewerblichen Dialogs" eingeführt worden. Außerdem wurde die Möglichkeit vorgesehen, daß der Auftraggeber bei den Verhandlungen auf verschiedene aufeinander folgende Phasen zurückgreifen kann, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der Bekanntmachungen zu verringern. Der Auftraggeber kann den Auftragsnehmer nur im Falle eines Zuschlags zu einer bestimmten Rechtsform verpflichten. Ein weiterer Paragraph ermöglicht eine Verkürzung von Fristen. Drei Kapitel in Überschriften:
1. Kapitel
Einleitung zum Vergaberecht
Grundsätze des Vergaberechts
Öffentlicher Auftraggeber
Einordnung nach VOB, VOL oder VOF
Europaweite oder nationale Ausschreibung?
Wahl der richtigen Verfahrensart
De-facto-Vergabe
Leistungsbeschreibung
Ablauf der Ausschreibung
Typischer Beschaffungsablauf nach der VOB
2. Kapitel
Vertragspflichten vor und während der Ausführung
Nachtragsmanagement
Mängelbeseitigung während der Ausführung
Die Bauzeit
Abnahme
Mängelansprüche
Abrechnung und Zahlung
Vertragsstrafen
Sicherheiten
3. Kapitel
Rechtschutz wegen fehlerhafter Vergabe
Rechtsschutz in oder nach der Bauausführung