"2016 registrierten wir in der Bauwirtschaft 104.820 meldepflichtige Arbeitsunfälle, 2.487 mehr als im Vorjahr. Grund ist der starke Anstieg der Bautätigkeit innerhalb eines Jahres, allein der Anteil der Baugenehmigungen im Hochbau stieg laut Statistisches Bundesamt gegenüber dem Vorjahr um etwa fünf Prozent. Und wo erfreulicherweise mehr gebaut wird, kann es leider mehr Unfälle geben". Das berichtete Klaus-Richard Bergmann, Hauptgeschäftsführer BG BAU am 27. Juli 2017 in Berlin.
Doch wie die Konjunktur bereinigte Sicht zeige, ist die Arbeit nicht unsicherer geworden: So ist die Unfallquote je 1.000 Beschäftigte um 0,36 Prozent auf 55,29 Fälle im Jahr 2016 zurückgegangen. Das sei aber kein Grund zum Jubeln, so Bergmann, denn der Trend beim Rückgang der Arbeitsunfälle habe sich über die Jahre zunehmend verlangsamt und mache es notwendig, neue Perspektiven in die Präventionsarbeit einzubeziehen.
Vor zehn Jahren lag die Unfallquote noch bei 66,60 Fällen je 1.000 Beschäftigte - im Jahr 2007 registrierte die BG BAU 122.231 meldepflichtige Arbeitsunfälle. Ein Schwerpunkt im Unfallgeschehen waren 2016 die über 20.000 Sturz- und Absturzunfälle, das machte 19,4 Prozent aller Arbeitsunfälle aus. Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle ist von 86 im Vorjahr auf 73 in 2016 zurückgegangen. Ursache von 41 Prozent aller tödlichen Arbeitsunfälle waren im letzten Jahr Sturz- und Absturzunfälle. Hauptsächliche Anlässe für solche Unfälle waren Abstürze von Gerüsten, Dächern und Leitern sowie Stolper- und Rutschunfälle. Zudem geschahen viele Unfälle dadurch, dass Beschäftigte die Kontrolle über Maschinen, Handwerkzeuge, Transportmittel oder Ramm-Elemente verloren.
"Hinter den Zahlen stehen die Schicksale der Betroffenen, ihrer Angehörigen und Freunde. Und damit verbunden sind Kosten für die Gemeinschaft der versicherten Unternehmen", machte Bergmann deutlich. Für medizinische Behandlungen, anschließende Reha-Maßnahmen und Renten zahlte die BG BAU allein im Jahr 2016 fast 1,2 Milliarden Euro. "Ein wichtiges Mittel, um den Risiken mit wirksamen Maßnahmen begegnen zu können, sind die systematische Analyse der Unfallursachen sowie ausführliche Beratungsgespräche unserer Aufsichtspersonen auf den Baustellen", sagte der Hauptgeschäftsführer. Weit über 200.000 Betriebsbesichtigungen wurden deutschlandweit allein im Jahr 2016 durchgeführt.
Gründe für den langfristig rückläufigen Trend der Unfallzahlen, so Bergmann, seien zum Beispiel zahlreiche branchenspezifische Initiativen der Prävention, etwa im Zimmererhandwerk sowie Schulungen und das Engagement der BG BAU im Arbeitsprogramm "Organisation" der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) von Bund, Ländern und der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine wirksame Möglichkeit, um Unfallrisiken zu begegnen, biete zudem die Beteiligung an den Arbeitsschutzprämien der BG BAU. Hier können Unternehmen finanzielle Anreize zwischen 25 und 2.000 Euro, beispielsweise zur Anschaffung von Kamera-Monitor-Systemen für Baumaschinen, Montage-Schutzgeländer, individuellen UV-Schutz und vieles andere beantragen.
Allerdings reichen die Maßnahmen des technischen und organisatorischen Arbeitsschutzes, die in der Vergangenheit zu einem deutlichen Rückgang des Unfallgeschehens führten, allein nicht mehr aus, um den positiven Trend langfristig fortsetzen zu können, so Bergmann: "Auch der Anteil menschlichen Verhaltens am Zustandekommen von Unfällen darf nicht übersehen werden." Häufig könne der Mensch durch sein Tun oder Lassen Arbeitsunfälle verhindern: Unwissenheit, Routinen und Bequemlichkeit seien nur einige Gründe, warum es oft trotz möglicher Vorkehrungen zu Unfällen kommt. Daher möchte die BG BAU die Beschäftigten mit dem Präventionsprogramm BAU AUF SICHERHEIT. BAU AUF DICH. für Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz sensibilisieren und den Arbeitsschutz als Bestandteil des alltäglichen Handelns etablieren.
"Ein wichtiger Baustein, wie sicheres Verhalten mit dem Präventionsprogramm umgesetzt werden kann, sind Betriebliche Erklärungen zwischen Unternehmensleitungen und den Beschäftigten", erklärte Bergmann. Damit zeigen die beteiligten Unternehmen, dass sie den Arbeitsschutz konsequent leben. Mit dieser Erklärung binden sich die Betriebe nicht rechtlich, gestehen allen ihren Beschäftigten aber zu, "Stopp!" zu sagen, wenn lebenswichtige Regeln verletzt werden.