Zur vorliegenden Publikation der HOAI 2021 liegt im Beuth Verlag eine elektronische Fassung vor, die nach Eingabe eines dafür vorgesehenen Benutzer-Codes erworben werden kann. Die überarbeitete 3. Auflage des Rechtstextes in seiner gedruckten Fassung umfasst 323 Seiten. Das Handbuch ist in einem typischen Look für Rechtstexte aus dem Beuth Verlag gestaltet und ähnelt in seiner Aufmachung wissenschaftlichen Publikationen anderer Verlage wie etwa denen aus dem Thieme Verlag. Wenn das kein Zufall ist, anscheinend vermittelt der Look auf ansprechende Art eine sachliche Herangehensweise. Der Beuth Verlag wiederum ist bekannt für seine Veröffentlichung der DIN-Normen, die zumeist im PDF-Format vorliegen und in dieser Form häufig gebraucht werden. Meiner Erkenntnis nach verfügt der Verlag über das Monopol auf die Veröffentlichung anerkannter Normen nach DIN.
Hierin besteht eine besondere Abhängigkeit, denn jeder der eine DIN-Norm zum Arbeiten benötigt, muss diese erst käuflich erwerben, um überhaupt in den aktuellen Kenntnisstand versetzt zu werden, die geforderten Normen und Gesetzesvorlagen in die Praxis umzusetzen. Andererseits unterliegt der gesamte Normenkatalog nach DIN einer permanenten Forderung nach Überarbeitung. Das soll heißen, es muss eine andere Form gefunden werden, um Normen, Verordnungen und Baugesetze in die Praxis umzusetzen, ohne jedes mal erst auf sprachliche Barrieren und Krücken zu stoßen. Hierbei spielen meiner Meinung die neuen medialen Möglichkeiten und mit ihnen die Digitalisierung bei der Vermittlung eine wesentliche Rolle, um sich Zugang zu Inhalten aus der Baubranche zu verschaffen. Letztlich sind subjektive Einflüsse ebenso wichtig, um herauszufinden, welches Anliegen und mit welchem Aufwand der Bauherr oder die Bauherrin einen Auftrag erfüllt haben möchten. Hierfür wird eine Architektursprache benötigt, die allen geläufig und verständlich ist, die über Möglichkeiten verfügt auch unausgesprochene Dinge auszudrücken und die in der Lage ist, sachlich und subjektiv gleichermaßen Bedürfnisse aus allen Himmelsrichtungen aufzufangen und in die Tat umzusetzen.
Der Beuth Verlag ist ein Tochterunternehmen des Deutschen Institut für Normung, DIN, und vertreibt nationale und internationale Normen sowie weitere technische Regelwerke und entwickelt Fachliteratur in unterschiedlichen medialen Aufbereitungen für Handel, Industrie, Wissenschaft, Dienstleistungsgewerbe, Studium und Handwerk. Jeder der mit DIN-Normen in Berührung kommt, bei denen es sich streng genommen nicht um Gesetzestexte handelt, sondern um Normen, die als Gebote verstanden werden, aber nahezu die gleichen Auswirkungen mit gesetzlicher Wirkkraft haben, kommt dem Umgang mit Gesetzestexten schon sehr nahe. Was regional betrachtet von großer Unterschiedlichkeit sein kann in Benutzung und Herangehensweise. Hierauf zielt die Interpretation als Normierung ab im Unterschied zu einem Gesetz, was mit den sehr verschiedenen baulichen Traditionen innerhalb des Bundesgebietes zu tun haben kann.
Die HOAI ist eine ausschließlich auf Bundesebene bestellte Norm, die sich mit dem Honorarrecht von Architekten befasst. Auf diesem Gebiet hat es mit der neuen Fassung, der 8. Novellierung der HOAI, einschneidende Veränderungen gegeben. Hierzu zählt zum Beispiel die Honorarfreiheit bei der Bezahlung. Das Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen gilt seit 01. Januar 2021 als frei vereinbar. Der EuGH hat entschieden, dass die Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure nach HOAI auf europäischer Ebene rechtswidrig waren.
Die HOAI 2021 aus dem Beuth Verlag gliedert sich in vier Teile. Sinnvoll ist, pragmatisch vorzugehen bei Erschießung der Inhalte und Rechtsnormen im Paragraphenmodus oftmals tabellarischer Natur, die nicht mehr zu vermitteln haben, als das was die Bezahlung einer planerischen Leistung verlangt. Letztlich zählt jeder Cent, das sollte immer beherzigt werden. Teil A ist gleichzusetzen mit der Textfassung zu den neuen Honorarregeln. Fängt an bei Paragraph 1 und geht bis Paragraph 58. Anschließend folgen Anlagen 1 - 15 zum Text, die umfangreiches Tabellenwerk beinhalten. Im neugefassten § 2a der HOAI finden sich die Honorartafeln, die jedoch nur Orientierungswerte wiedergeben. Diese Honorartafeln werden weiterhin beibehalten, um damit mögliche Honorarspannen aus der Praxis zu repräsentieren.
Teil B ist eine Synopse, die in tabellarischer Form rückblickend auf die Versionsgeschichte der HOAI blickt, geteilt in einen allgemeinen Teil und den der Anlagen 1 - 15.
Teil C endlich beinhaltet die Kommentierung der Paragraphen §§ 1 - 58, womit sich die eigentliche Leistung dieser Publikation herauskristallisiert, denn eine kommentierte Fassung verdeutlicht immer das Bemühen aus einem Sachtext sowohl inhaltliche als auch an der Praxis orientierte Fakten zu sammeln und fachgerecht zu erläutern. Diese Kommentierung der Paragraphen aus der HOAI ist es, welche dem Buch eine wissenschaftliche Note verleiht, was zugleich als Hilfestellung beim Lesen und Verstehen dient. Die Kommentierung in Teil C bezieht sich über mehrere Seiten auf Änderungen, die im BGB § 650 Abs. 1 und 2 durch die Neufassung der gesetzlichen Bestimmungen bevorstehen werden. § 650 Abs. 1 und 2 erklärt die Rückbezüglichkeit auf die HOAI in den Fragen der Preisfindung zum Honorarrecht bei Planern und Architekten, welche durch die Freistellung in der HOAI nicht mehr auf das Bürgerliche Gesetzbuch BGB angewendet werden können. Es heißt im Vorwort, die Ermächtigungsgrundlage der HOAI, das Gesetz zur Reglung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) vom 12. November 2020, wurde verändert, so dass Mindest- und Höchsthonorare nicht mehr verbindlich sind.
Schließlich folgt Teil D, in welchem nochmal in einem Schlussexkurs zahlreiche Haftungsgrundsätze aus Architekten- und Ingenieurverträgen offen dargestellt werden.